Das Kernproblem: Jahre später eine Mahnung, aber kein Bescheid
Die Corona-Soforthilfen sollten schnell und unbürokratisch helfen. In der Praxis haben sie jedoch zu einer Vielzahl rechtlicher Streitigkeiten geführt. Besonders problematisch sind Rückforderungen, die erst Jahre nach der Bewilligung geltend gemacht werden.
Typischer Fall: Sie haben Ende 2021 Ihre Schlussabrechnung abgegeben. Lange Zeit hören Sie nichts. Dann erhalten Sie – etwa Anfang 2026 – plötzlich eine Mahnung mit der Aufforderung, einen bestimmten Betrag zurückzuzahlen. Ein Rückforderungs- oder Schlussbescheid? Fehlanzeige.
Die Behörde erklärt lapidar, der Bescheid sei damals per Post versendet worden. Sie hätten ihn nur „übersehen“. Genau hier beginnt das rechtliche Problem der Rückforderung ohne Bescheid.
Das häufige Behördenargument: angebliche Anscheinsvermutung
In solchen Fällen verweisen Bewilligungsstellen gern auf eine angebliche „Anscheinsvermutung“. Sinngemäß heißt es dann:
- Der Bescheid wurde per Post verschickt.
- Es gibt einen Vermerk im Postausgangsbuch.
- Also gilt der Bescheid als zugegangen.
Diese Argumentation hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Eine allgemeine Anscheinsvermutung dafür, dass ein einfacher Brief den Empfänger erreicht, existiert nicht. Dafür müssten Briefe typischerweise und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ankommen.
Die Realität sieht anders aus: Briefe gehen verloren, landen im falschen Briefkasten oder werden fehlgeleitet. Diese Fälle kommen so häufig vor, dass kein „typischer Geschehensablauf“ vorliegt. Genau das wäre aber Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis.
Für Sie bedeutet das: Bestreitet der Adressat den Zugang eines Rückforderungsbescheids nachvollziehbar, muss die Behörde den Zugang beweisen. Ein einfacher Postausgangsvermerk reicht dafür nicht aus.
Warum ohne Bescheid oft keine wirksame Rückforderung besteht
Eine Rückforderung staatlicher Leistungen setzt regelmäßig einen wirksamen Rückforderungsbescheid voraus. Erst dieser schafft die rechtliche Grundlage für eine Zahlungspflicht.
Fehlt der Bescheid oder ist sein Zugang nicht nachweisbar, fehlt häufig auch die Basis für:
- die Entstehung einer fälligen Forderung,
- Vollstreckungsmaßnahmen,
- oder die rechtmäßige Mahnung.
Gerade bei einer Rückforderung ohne Bescheid lohnt es sich daher, genau hinzusehen und nicht vorschnell zu zahlen.
Verjährung: ein oft übersehenes, aber entscheidendes Argument
Hinzu kommt häufig die Verjährung. Rückforderungsansprüche aus öffentlich-rechtlichen Erstattungen – etwa nach § 49a VwVfG – unterliegen regelmäßig der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung nach den §§ 195, 199 BGB analog.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem:
- der Anspruch entstanden ist und
- die Behörde Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen hatte.
Bei der Corona-Soforthilfe NRW ist das typischerweise der Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Wurde diese zum Beispiel Ende 2021 eingereicht und ergab sie eine Überzahlung, beginnt die Verjährung am 01.01.2022. Sie endet dann mit Ablauf des 31.12.2024.
Eine Mahnung aus dem Jahr 2025 oder gar 2026 würde in einem solchen Fall einen bereits verjährten Anspruch betreffen – selbst wenn es inhaltlich eine Rückforderung geben sollte.
Was Sie jetzt tun sollten
Erhalten Sie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid, sollten Sie besonnen, aber entschieden reagieren:
- Zahlen Sie nicht vorschnell.
- Bestreiten Sie den Zugang eines Bescheids ausdrücklich.
- Lassen Sie prüfen, ob Verjährung eingetreten ist.
Eine fundierte rechtliche Einschätzung kann hier viel Geld sparen. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu Rückforderungsbescheiden, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
Fazit: Rückforderung ohne Bescheid ist kein Selbstläufer
Behörden dürfen Rückzahlungen nicht einfach voraussetzen, nur weil sie irgendwann einmal einen Brief verschickt haben wollen. Ohne nachweisbaren Bescheid und nach Ablauf der Verjährung stehen viele Rückforderungen auf äußerst wackligen Beinen.
Wenn Sie mit einer Rückforderung ohne Bescheid konfrontiert sind, lohnt sich der genaue Blick auf Zugang, Fristen und formelle Voraussetzungen – oft zu Ihren Gunsten.

