Rückforderung von Coronahilfen: Familienunternehmen besonders betroffen

Kategorie: Corona-Schlussabrechnungen

Unternehmer, die Corona-Hilfen erhalten haben und Mietkosten an Familienmitglieder zahlen, stehen vor Herausforderungen. Nachdem das VG Karlsruhe im Fall eines Hotelbetriebs bereits entschieden hatte, bestätigte der VGH Baden-Württemberg nun die ablehnende Haltung bei Mietzahlungen innerhalb eines Familienverbunds.

Gerichtsurteil: Keine Corona-Hilfen für Familienvermieter

Hintergrund: Ablehnung von Mietkosten bei familiären Verbindungen

Im Zuge der Corona-Pandemie erhielten viele Unternehmen staatliche Unterstützungsleistungen wie die Überbrückungshilfe III Plus. Doch insbesondere bei Familienunternehmen sorgen Rückforderungen und Kürzungen für Streitigkeiten. Bereits das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied am 11. Juli 2024 (siehe vorheriger Blogbeitrag), dass Mietkosten innerhalb eines Familienverbunds nicht förderfähig seien.

Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte nun mit Beschluss vom 26. Februar 2025 (Az. 14 S 1303/24) die ablehnende Entscheidung des VG Karlsruhe. Die Berufung der Klägerin wurde nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung endgültig rechtskräftig wurde.

Entscheidungsgründe des VGH

  • Das Gericht sah folgende Punkte als maßgeblich an:
  • Die Vermietung eines Betriebsgrundstücks an das eigene Unternehmen wird als Tätigkeit auf einem benachbarten Markt eingestuft.
  • Dies entspricht laut VGH der ständigen Verwaltungspraxis und liegt im Ermessensspielraum der Bewilligungsbehörden.
  • Bei familiären Verbindungen werde typisierend unterstellt, dass eine gegenseitige finanzielle Unterstützung stattfindet.

Familienverbund und „typisierendes Vorgehen“ der Behörden

Das Gericht betont, dass es sich um eine sogenannte „typisierende Annahme“ handelt. Diese Annahme bedeutet, dass regelhaft davon ausgegangen wird, dass innerhalb einer Familie gegenseitige Unterstützungen üblich sind. Allerdings, und das könnte für Betroffene entscheidend sein, weist das Gericht darauf hin, dass diese Annahme im konkreten Einzelfall widerlegt werden kann.

Welche Möglichkeiten bleiben Betroffenen?

Obwohl das Urteil zunächst negativ erscheint, ist nicht alles verloren. Es gibt nach wie vor Handlungsmöglichkeiten, um eine Rückforderung abzuwenden:

  • Dokumentieren Sie sorgfältig, dass innerhalb der Familie keine gegenseitige Unterstützung möglich war.
  • Sammeln Sie klare Beweise, die die unterstellte familiäre Unterstützung widerlegen.
  • Suchen Sie frühzeitig fachanwaltliche Beratung (ich biete eine kostenfreie Prüfung des Rückforderungsbescheides an), um Ihre Situation richtig einzuordnen und Ihre Chancen im Verfahren zu verbessern.

Weitere Hintergründe zu diesem Thema und zur ursprünglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe finden Sie in unserem vorherigen Blogbeitrag: Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Familienunternehmen stehen im Fokus der Bewilligungsbehörden. Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg verdeutlicht erneut, wie wichtig es ist, individuelle Sachverhalte genau zu dokumentieren und sorgfältig aufzubereiten. Insbesondere die Darlegung, dass keine gegenseitige familiäre Unterstützung stattfindet, könnte zu einem entscheidenden Faktor werden.

Bei Fragen zur Rückforderung von Corona-Hilfen oder zur Vorbereitung auf mögliche Verfahren stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Hier finden Sie meine Kontaktdaten: rueckforderungsschutz.de/kontakt