Ihr Anwalt für Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen – Professionelle Prüfung und Widerspruch

Sind Sie von einer Rückforderung der Corona-Hilfen betroffen? Ich unterstütze Sie als überprüfenden Dritten / Steuerberater sowie Ihre Mandanten bei der Schlussabrechnung von Überbrückungshilfen und wehre unberechtigte Forderungen ab.

Lassen Sie uns gemeinsam die Bescheide Ihrer Mandanten überprüfen und mögliche Fehler aufdecken, um unnötige Rückzahlungen zu vermeiden.

Professionelle Prüfung der Schlussabrechnungsbescheide

Expertise im Widerspruchs- und Klageverfahren

Schnelle und zuverlässige Hilfe

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe: Ihr Anwalt unterstützt Sie

Die Schlussabrechnung der Corona-Beihilfen ist für viele Unternehmen und Selbstständige eine Herausforderung.

Die Prüfung der Abrechnungen sowie eventuelle Rückforderungen können komplex und verwirrend sein. Fehlerhafte Schlussabrechnungsbescheide können jedoch zu unberechtigten Rückforderungen führen, die unter Umständen existenzbedrohend sind.

Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Schlussabrechnungsbescheide zu prüfen und gegen unberechtigte Forderungen Widerspruch bzw. Klage einzulegen.

Sollten Sie bereits einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, prüfen wir die rechtlichen Optionen kostenfrei*. Nutzen Sie jetzt unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zur Prüfung (kostenfrei und unverbindlich*) zu übermitteln.

Rückforderung von Corona-Beihilfen: Was Sie tun können

Viele Unternehmen sehen sich plötzlich mit Rückforderungen der Corona-Beihilfen konfrontiert. Allerdings können diese Forderungen unberechtigt sein, weil sie z.B. auf fehlerhaften Berechnungen beruhen oder streitige Rechtsfragen nicht berücksichtigen. Ich prüfe Ihren Bescheid sorgfältig und setze mich dafür ein, dass Sie nicht mehr zurückzahlen, als wirklich notwendig ist. Sollte ein Widerspruch bzw. eine Klage notwendig sein, übernehme ich für Sie gerne das gesamte Verfahren und verteidige Ihre Ansprüche.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfen: Fehler vermeiden

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen erfordert Sorgfalt und Expertise.

Mit meiner fachlichen Unterstützung sorgen wir dafür, dass Ihre Abrechnung korrekt ist und unberechtigte Rückforderungen vermieden werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Check* der Rückforderungsbescheide!

Häufige Fragen

Die Schlussabrechnung ist eine abschließende Überprüfung der gewährten Überbrückungshilfen, bei der festgestellt wird, ob die erhaltenen Beträge korrekt verwendet wurden und ob Rückforderungen entstehen.

Sollten Sie eine Rückforderung erhalten, ist es ratsam, den Bescheid sorgfältig zu prüfen, ob die Forderungen fehlerhaft sind. Ich helfe Ihnen, unberechtigte Rückforderungen abzuwehren.

Nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung*.

Ein Widerspruch muss innerhalb einer Monatsfrist erfolgen und gut begründet sein. Als Anwalt übernehme ich gerne das gesamte Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren für Sie.

Kontaktieren Sie mich hier: rueckforderungsschutz.de/kontakt/

Die Kosten für meine Beratung und Unterstützung richten sich nach dem Aufwand und werden individuell vereinbart. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam die Kostenstruktur.

Aber: Eine unverbindliche Ersteinschätzung über unser Formular ist kostenfrei* möglich.