In der Anfangsphase der Pandemie wurden Corona-Beihilfen schnell und unbürokratisch vergeben – jetzt steht die detaillierte Prüfung der Schlussabrechnungen an.
Ein zentraler Diskussionspunkt:
Die Anforderungen und Richtlinien für die Verwendung der Corona-Beihilfen wurden im Laufe der Zeit extrem oft geändert, was zu Verwirrung und Unsicherheit geführt hat.
Beispiel für die Corona-Soforthilfe NRW: Allein zwischen dem 25.03. und 31.05. 2020 wurden die Bedingungen auf der entsprechenden Internetseite 15x geändert; dabei vom 25.03. bis 29.03. täglich, am 28.03. und 29.03. jeweils 2x täglich sowie am 31.03., 01., 09., 14. und 17.04. und am 07., 12., und 14.05.
Diese nachträglichen Änderungen der Spielregeln stellen eine erhebliche Herausforderung für die Antragsteller dar und unterstreichen die Notwendigkeit, Schlussabrechnungen und Rückforderungsbescheide genau zu prüfen.
Vor allem natürlich, wenn Rückforderungen mit erst später ergangenen oder nachträglich geänderten “FAQ” begründet werden.
Wichtig:
Insbesondere Steuerberater sind hier gefragt, um die korrekte Abwicklung zu gewährleisten (und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden).
Dabei kann auch die Hinzuziehung externer Rechtsberatung sinnvoll sein, denn in Streitfällen wird es nicht zuletzt um das Verwaltungsverfahrensrecht gehen: Beweislastverteilung, Vorläufigkeitsvermerke, Vertrauensschutz, Entreicherung, etc. können dann streitentscheidend sein
Auf diesem Portal der Kanzlei Buse . Diercks . Stendel teile ich als Fachanwalt für Steuerrecht, mein Expertenwissen. Mein Ziel ist es, Sie bei dem komplexen Thema der Corona-Schlussabrechnung durch praxisnahe Fachbeiträge zu unterstützen.
Für individuelle Anliegen oder vertiefende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um gemeinsam Lösungen für Ihre spezifischen Herausforderungen zu erarbeiten.